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Geschäftsbedingungen

  1. Begriffsdefinition Antragsteller, Vertragspartner, Bewilligungsempfänger: Institution, welche als Antragssteller auftritt und für die korrekte Durchführung des Projekts verantwortlich ist. Litfin Stiftung: Steht für „Susanne und Gerd Litfin Stiftung“. Die Verkürzung dient lediglich der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit.

     

  2. Geltung der Geschäftsbedingungen
    1. Die gemeinnützige Susanne und Gerd Litfin Stiftung muss gewährleisten, dass die Verwendung ihrer Mittel ordnungsgemäß erfolgt. Daher wurden diese Geschäftsbedingungen erarbeitet. Sie gelten für alle durch die Vergabe der Fördermittel der Litfin Stiftung begründeten Rechtsverhältnisse, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Mittel entsprechend dieser Geschäftsbedingungen sowie der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen.
    2. Sollte die Litfin Stiftung zusätzlich besondere Bewilligungsbedingungen aussprechen, so sind auch diese für den Vertragspartner obligatorisch und vom Vertragspartner zwingend zu befolgen.
    3. Allgemeine Regelungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen decken.
    4. Nachträgliche Änderungen des Projekts, für welches ein Förderantrag bei der Litfin Stiftung gestellt wurde, sind nur mit Zustimmung der Stiftung gestattet.

       

  3. Mittelabruf
    1. Der entsprechende Mittelbedarf ist spätestens zwei Wochen vor Erfordernis unaufgefordert anhand des hierfür vorbereiteten Formulars „Mittelabruf“ anzukündigen. Änderungen des Mittelbedarfs sind unverzüglich mitzuteilen.
    2. Die Litfin Stiftung tätigt ausschließlich Überweisungen in Höhe der Beträge, die im Formular „Mittelabruf“ angegeben wurden. Die Auszahlung von Beträgen findet nur auf ein Konto des Bewilligungsempfängers statt. Eine Auszahlung auf Privatkonten ist unter keinen Umständen möglich.
    3. Die Fördersumme wird nach vorliegenden Rechnungen, konkreten Angeboten, bzw. verbindlichen Kostenvoranschlägen ausbezahlt.
    4. Die bewilligten Mittel sind nicht an Haushaltsjahre gebunden und verfallen daher nicht am Ende des Kalenderjahres.

       

  4. Mittelverwendung
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der Litfin Stiftung überlassenen Fördermittel ausschließlich für das in der Fördervereinbarung genannte Projekt zu nutzen.
    2. Die Fördermittel sind möglichst wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Summe durch die Litfin Stiftung ist nicht vorgesehen.
    3. Ausgaben, die dem Vertragspartner bereits vor Abschluss der Fördervereinbarung entstehen, werden grundsätzlich nicht (auch nicht teilweise) erstattet.
    4. Nicht verwendete Mittel sind spätestens mit dem letzten Verwendungsnachweis auf das Konto Litfin Stiftung zurückzuzahlen.

      Kontoinhaber: Susanne und Gerd Litfin Stiftung
      IBAN : DE04 2604 0030 0612 4804 05
      BIC: COBADEFFXXX
      Kreditinstitut: Commerzbank

      Der Vertragspartner verzichtet hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs der Litfin Stiftung bereits heute auf die Einrede der Verjährung.

       

  5. Verwendungsnachweis
    1. Die während des von der Litfin Stiftung geförderten Projekts angefallenen Einnahmen und Ausgaben müssen anhand prüfungsfähiger Unterlagen des eine Prüfung bereitzuhalten. Sie müssen jedoch nur im Falle einer gesonderten Aufforderung seitens der Litfin Stiftung vorgelegt werden.
    2. Die Litfin Stiftung ist berechtigt, den Nachweis jederzeit an Ort und Stelle durch Einsicht in die Belege und sonstige Aufzeichnungen des Vertragspartners zu prüfen oder durch einen von ihr beauftragten Dritten prüfen zu lassen.

       

  6. Berichte
    1. Eine Berichterstattung seitens des Vertragspartners an die Litfin Stiftung über den Verlauf des Projekts ist obligatorisch.
    2. Der Abschlussbericht ist mit Hilfe des Formulars „Projektbericht“ zu erstellen und ggf. sinnvoll zu ergänzen.
    3. Zudem ist der Vertragspartner verpflichtet, die Litfin Stiftung unaufgefordert und ohne Verzögerung über Umstände zu informieren, die das geförderte Projekt wesentlich beeinflussen können. Diese Regelung findet insbesondere Anwendung bei Ereignissen oder Begebenheiten, die die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Projekts verändern oder die Erreichung der Ziele gefährden könnten.

       

  7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen
    1. Publikationen, die durch die Förderung der Litfin Stiftung ermöglicht werden, sollen folgenden Vermerk enthalten: „Gefördert von der Susanne und Gerd Litfin Stiftung“. Dieser Vermerk ist durch Verwendung des Stiftungslogos zu ergänzen, welches auf Anfrage sowohl elektronisch als auch auf CD zur Verfügung gestellt werden kann.
    2. Dieses Nutzungsrecht ist jederzeit von der Litfin Stiftung widerrufbar. Eine Verwendung des Logos in anderer als nach diesen Geschäftsbedingungen geregelter Art oder gar eine Veränderung des Logos ist untersagt.
    3. Jegliche Publikationen, welche Informationen über die Litfin Stiftung enthalten oder über die Berichterstattung zum geförderten Projekt hinausgehen, sind vorab rechtzeitig mit der Litfin Stiftung abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen.
    4. Sämtliche projektbezogene Aktivitäten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind vorab rechtzeitig mit der Litfin Stiftung abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen.
    5. Der Vertragspartner ist angehalten, der Litfin Stiftung unaufgefordert ein Belegexemplar von allen Erwähnungen des Förderprojekts in der Presse zukommen zu lassen.
    6. Die Litfin Stiftung ist berechtigt, die Presse und Öffentlichkeit in adäquater Form über die von ihr geförderten Projekte, deren Träger bzw. Initiatoren sowie über die Höhe der Fördermittel zu informieren. Hierzu muss der Vertragspartner ggf. auch kurzfristig in der Lage sein, die Stiftung mit aussagekräftigem Text- und Bildmaterial zu unterstützen.

       

  8. Gewährleistung und Haftung
    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von der Litfin Stiftung nach näherer Maßgabe dieser Vereinbarung geförderte Projekt mit größter Sorgfalt sowie unter Sicherstellung ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel im Sinne der Ziele dieser Geschäftsbedingungen und der von der Litfin Stiftung verfolgten gemeinnützigen Zwecke durchzuführen.
    2. Vonseiten der Litfin Stiftung wird keinerlei Gewährleistung und/oder Haftung für die Durchführung und Zielerreichung des von ihr geförderten Projekts übernommen.

       

  9. Sonstiges (Rücknahme, Widerruf, Einstellung)
    1. Eine Förderzusage, welche nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der schriftlichen Bewilligungszusage nicht zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde, erlischt grundsätzlich, ohne dass es eines Hinweises oder einer Erklärung der Litfin Stiftung bedarf. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung möglich, wenn diese vor Ablauf der Frist schriftlich zwischen der Litfin Stiftung und dem Vertragspartner vereinbart wurde. 4/5 v 1.0
    2. Die Litfin Stiftung ist berechtigt, eine Bewilligung zu widerrufen oder die Rückforderung gezahlter Fördermittel zu fordern, wenn diese Geschäftsbedingungen oder zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen nicht beachtet werden. Dies gilt insbesondere bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel, bei nicht fristgerecht vorgelegten Verwendungsnachweisen oder bei Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten durch den Vertragspartner. Auch hier verzichtet der Vertragspartner bereits heute auf die Einrede der Verjährung.
    3. Zudem ist die Litfin Stiftung berechtigt, aus wichtigem Grund die Förderung eines Projekts mit Wirkung für die Zukunft einzustellen. Ebenso ist sie berechtigt, die Förderung des Projekts einzustellen, wenn wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts weggefallen sind oder seine Ziele aus Sicht der Stiftung nicht mehr erreichbar scheinen. Die Einstellung der Förderung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner.
    4. In den Fällen 9.1-9.3 dieser Geschäftsbedingungen ist die Geltendmachung jeglicher Erfüllungs-, Ersatz- oder sonstiger Ansprüche durch den Vertragspartner ausgeschlossen.

       

  10. Schlussbestimmungen
    1. Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
    2. Im Falle der Nichtigkeit einer vertraglichen Regelung bleiben die übrigen vertraglichen Bestimmungen wirksam bestehen. Im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, welche dem mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nah kommt. Eventuelle Vertragslücken sind im Sinne der Gesamtvereinbarung zu schließen.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.

       

Die Geschäftsbedingungen werden mit der Unterschrift unter dem Förderantrag anerkannt.