FÖRDERKRITERIEN

Gefördert werden:

  • ausschließlich Projekte im Rahmen des satzungsgemäßen Stiftungszwecks
  • ausschließlich Projekte gemeinnütziger Organisationen
  • vorrangig Projekte in der Region Göttingen
  • innovative Projekte mit nachhaltiger Wirkung 
  • Anschubfinanzierung (keine Dauerfinanzierung)
  • Projekte mit einem zeitlich eng gefassten Förderrahmen
  • Projekte, die der Allgemeinheit zugänglich sind
  • Preise und Auszeichnungen für besondere Leistungen

Folgende Maßnahmen werden nicht gefördert:

  • Unterstützung von Einzelpersonen
  • laufende und allgemeine Kosten sowie Ersatzinvestitionen
  • Standardaufgaben
  • Gebäudeinstandhaltung
  • anteilige Finanzierung an einem größeren Gesamtprojekt ohne spezielle Zuordnung
  • bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Sponsoring und Spenden an andere Stiftungen zum Zweck der Kapitalerhöhung

Umgang mit Fördergeldern:

  • Zur Auszahlung der Fördersumme wird das vom Förderempfänger ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mittelabruf“ benötigt.
  • Die Fördersumme wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach vorliegenden Rechnungen, konkreten Angeboten, bzw. verbindlichen Kostenvoranschlägen.
  • Die Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und projektgebunden einzusetzen.
  • Bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel sind diese zurückzuzahlen.
  • Nicht verbrauchte Mittel sind umgehend an die Stiftung zu erstatten.

Bitte unbedingt beachten:

  • Um Fördermittel zu beantragen, ist das vorgesehene Formular (s. Downloads) auszufüllen. Formlos gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
  • In der Öffentlichkeitsarbeit ist die Susanne und Gerd Litfin Stiftung zu nennen. Dabei sind die Kriterien der Geschäftsbedingungen zu beachten.